Schadensgutachten 

Kurzgutachten

Fahrzeugbewertungen

Lackschichtdickenmessung

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Willkommen beim Kfz-Sachverständigenbüro BLS

Wir sind Ihr unabhängiger Partner mit Sachverstand und Kompetenz, für Schäden an Kraftfahrzeugen und Wertermittlung in NRW mit Sitz in Gelsenkirchen. 

Wir bieten Ihnen, als anerkanntes Unternehmen, professionellen und unkomplizierten Service rund um die Gutachtenerstellung, zur Bezifferung Ihnen zustehender Schadensersatzansprüche aus unverschuldeten Schäden an Ihrem Fahrzeug. Besichtigungen beschädigter Fahrzeuge erfolgen gerne bei Ihnen vor Ort, unabhängig davon, wo Sie innerhalb von NRW zu Hause sind.

Selbstverständlich sind wir jederzeit für Sie erreichbar und würden uns freuen, wenn wir zukünftig auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen dürfen.

0209/94109668

Als langjähriges und erfahrenes Mitglied im Bundesverband Freier Sachverstädiger e. V. betreuen wir IhreAngelegenheiten Rund um Ihr Kraftfahrzeug professionell und kompetent.

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Leistungen

Im Schadensfall sind Sie als Geschädigte/r uneingeschränkt berechtigt, uns als freien Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen

Für die Erstellung eines Gutachtens trägt bei unstreitiger Sachlage die Versicherung des Unfallgegners, mit der wir im Rahmen einer Abtretung erfüllungshalber abrechnen, die entstehenden Gutachterkosten, so dass Sie bei uns nicht in Vorkasse treten müssen.

Wir weisen darauf hin, dass Versicherungen der Unfallverursacher immer häufiger angeben, den Schaden “unverzüglich und reibungslos” zu regeln. Dabei wird dann in der Regel ein versicherungseigener Sachverständigengutachter oder eine mit der Versicherung eng zusammenarbeitende Partnerwerkstatt eingeschaltet. Eine solche Vorgehensweise ist allerdings nur mit Vorsicht zu genießen, da überwiegend nicht Ihre, sondern die Interessen der Versicherung im Vordergrund stehen können.
Für uns ist selbstverständlich Ihr Interesse von Bedeutung, so besichtigen wir Ihr Fahrzeug gerne direkt vor Ort bei Ihnen, unabhängig davon, wo Sie innerhalb Nordrhein-Westfalens zu Hause sind bzw. sich das beschädigte Fahrzeug gerade befindet, und zwar selbstverständlich auch an Wochenenden. Damit bleibt Ihnen ein erheblicher Aufwand erspart!

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Unfall-Ratgeber

10 wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall

  1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt oder schickt. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,-- Euro) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.
  2. Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, daß dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, daß der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so daß Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.
  3. Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
  4. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehren tausend Euro.
  5. Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
  6. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
  7. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
  8. Seien Sie stets skeptisch, wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadensteuerung besteht vielfach das Risiko, daß der Schaden auch gegen Ihre Interessen so beseitigt wird, wie es nur die Versicherung für richtig hält. Durch dieses sogenannte Schadenmanagement werden Ihre unabhängigen Berater (Rechtsanwälte und Kfz-Sachverständige) häufig ausgeschaltet, letztlich zum Nachteil des Geschädigten. So hat auch der Verkehrsgerichtstag 1999 in Goslar Schadenmanagement durch Versicherer eindeutig abgelehnt.
  9. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
  10. Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.

Kontakt

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BLS Sachverständiger Artur Blachowski

Hedwigplatz 23, 45891 Gelsenkirchen, Deutschland

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